Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten
Als psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung bin ich berechtigt, die Psychotherapie bei entsprechender Indikation und Durchführung als eine Regelleistung abzurechnen.
Psychotherapie bei Privatversicherten und Beihilfe
Je nach Ihren individuellen vertraglichen Bestimmungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie i. d. R. übernommen. Ich empfehle Ihnen dennoch, sich vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu erkundigen. Beihilfeberechtigte haben ebenfalls Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten. Die Gebühren richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine therapeutische Behandlung und damit die verbundenen Kosten selbst zu übernehmen. Darüber hinaus biete ich zusätzliche Leistungen an, welche nicht zu den Regelleistungen der Krankenkassen zählen.
Sie haben Fragen zur Kostenübernahme oder der Selbstübernahme von Kosten?
Sprechen Sie mich an, ich stehe Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite!
Psychotherapeutische Praxis
Christina Engelhardt
Neue Straße 26, 26316 Varel
Telefon: 04451 8001338
Fax: 04451 9279233
Mobil: 0176 20834007
E-Mail: praxis.c.engelhardt@gmail.com
Montags:
08:30- 10:00 Uhr
*Bitte beachten Sie, dass eine Terminabsprache ausschließlich telefonisch erfolgen kann